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Neue Grundsteuer: JETZT für 2025!

Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Kommunale und städtische Aufgaben, wie Sanierung von Schulen, Straßen und Spielplätzen, Büchereien, Feuerwehr, Krankenhäuser oder der Ausbau der Infrastruktur werden mit der Grundsteuer finanziert.

Diese Grundsteuer wird dieses Jahr neu berechnet und erstmals 2025 fällig. Jedoch kein Grund sich zurückzulehnen und die Abgabe der nötigen Infos auf den Stapel „Wiedervorlage“ zu legen. Denn die Daten, auf deren Grundlage die Steuer erhoben wird, werden noch in diesem Jahr – bis zum Herbst 2022 – zusammengetragen. Der lange Vorlauf wird benötigt, um alle Grundstücke in Deutschland neu zu erfassen. Eine bürokratische Mammutaufgabe, bei rund 35 Mio. Grundstücken. Außerdem dauert der Anmeldungsprozess bei dem Steuerprogramm  ELSTER, über das die Erfassung erfolgt, einige Zeit – falls Sie dort noch nicht registriert sind.

Nötig macht dies ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2018, das eine Reform der Grundsteuer erwirkt hat, da es gleichartige Grundstücke evtl. unterschiedlich behandele bzw. besteuere und so gegen das im Grundgesetzt verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße (Grund: Die Abgabenberechnungen der Länder fußt z.T. auf Werten aus den 1960er-Jahren oder noch älter).

Betroffen davon sind:

  • Eigentümer eines privat genutzten, betrieblichen, land- oder forstwirtschaftlichen Grundstückes (Grundsteuer A, B + zukünftig ergänzt um Grundsteuer C, für die Möglichkeit bisher unbebaute baureife Grundstücke höher zu besteuern) und gesetzlich verpflichtet sind, am Neubewertungsverfahren teilzunehmen.
  • alle Besitzer von Eigentumswohnungen, die ebenfalls zur Abgabe der entsprechenden Daten verpflichtet sind.

Wichtig zu beachten: Stichtag ist der 01.01.2022. D.h., bei einem unterjährlichen Verkauf muss der Eigentümer, der am 01.01.2022 im Grundbuch stand, die Feststellungserklärung abgeben.

Wird ein Eigentümer dieses Procedere nicht vollziehen, kann möglicherweise ein Zwangsgeld verhängt werden und das Finanzamt ist berechtigt, die Besteuerungsgrundlage zu schätzen. Man kann davon ausgehen, dass das Pendel so einer Schätzung nicht zugunsten des Steuerpflichtigen ausschlägt und somit mehr Kosten zu entrichten sind.

Was ist JETZT zu tun?

Die Erklärung ist, bis auf wenig Ausnahmen, ausnahmslos elektronisch/online über ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) in der Rubrik „mein ELSTER“ abzugeben.

Registrierung/Anmeldung bei ELSTER:

Wer schon registriert ist, kann seinen persönlichen Zugang nutzen. Alle anderen verfahren wie folgt:

Für die kostenlose Anmeldung bei ELSTER benötigen Sie:

  • Ihre persönlichen Daten, inkl. Ihrer steuerlichen Identifikationsnummer.

Achtung, diese ID-Nr. ist nicht mit Ihrer Steuernummer zu verwechseln. Sie ist elfstellig und wird die Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer langfristig ersetzen. Es lohnt sich also, nach ihr zu suchen, dann hat man sie  auch später gleich parat.:-)

Für Privatpersonen stehen vier Anmeldeoptionen zur Verfügung.

Bei elster.de klicken Sie für die Neuregistrierung auf den „Benutzerkonto erstellen“ Button. Die Zertifikatsdatei bekommt man am Ende des Prozesses. Danach wählen Sie sich als Privatperson aus und mit welcher Option Sie sich registrieren lassen wollen. Dann geben Sie die erforderlichen Daten wie Name, IdNr, E-Mail-Adresse und Benutzernamen ein, der frei wählbar ist, und drücken auf „Absenden“. War alles soweit korrekt, erhalten Sie eine E-Mail, die dazu dient, Ihre E-Mail-Adresse zu bestätigen. Nach kurzer Zeit erhalten Sie eine zweite Email mit einer sogenannten Aktivierungs-ID. Diese Mail bzw. die ID nicht löschen, die benötigen Sie später, denn nun heißt es Warten auf Post von ELSTER, die Ihnen automatisch zugestellt wird. Das kann schon etwas länger dauern. Inhalt dieses Schreibens ist ein weiterer Aktivierungscode. Mit diesen zwei Codes können Sie nun die Registrierung abschließen. Nutzen Sie dazu den Link aus der zweiten E-Mail.

So, nun auf den Link klicken und die beiden Aktivierungsinfos – die ID aus der E-Mail und den Code aus dem Brief – eintragen. Passt alles, wird automatisch auf dem Computer eine Zertifikatsdatei erstellt, die an einem „sicheren“ Ort abzuspeichern ist.

Jetzt ist es gleich geschafft, denn nun müssen Sie zur Sicherheit die Zertifikatsdatei auswählen und sich mit Ihrem vergebenen Passwort anmelden.

Sollte bis dato alles ok gewesen sein, sind Sie von nun an erfolgreicher „ELSTERianer“ und können ab dem 01.07.2022 die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes“ online abgeben.

Welche Infos werden zur Feststellung der neuen Grundsteuer benötigt?

  • Lage des Grundstücks bzw. des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
  • Grundstücksart
  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Grundstücksfläche bzw. Wohnfläche
  • Miteigentumsanteil (Zähler/Nenner)
  • Miteigentumsanteil
  • Baujahr des Gebäudes
  • ggf. Anzahl der Garagen-/Tiefgaragenstellplätze.
  • ggf. Abbruchverpflichtung

Zu finden sind die entsprechenden Daten zum Beispiel im Kaufvertrag, in der Flurkarte, im Grundbuchamt, im Einheitswertbescheid, Grundsteuerbescheid oder in der Teilungserklärung. Der Grundbuchauszug kostet übrigens eine Gebühr und natürlich auch wieder Zeit.

Also nutzen Sie die Zeit, denn nach dem Sommer, kommt der Herbst.

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